Artenschutz

Am 01.03.2010 trat das bisherige Bundesnaturschutzgesetz außer Kraft und wurde durch das "Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege" vom 29. Juli 2009, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 51 ersetzt. Der auf diese Weise geregelte Artenschutz ist fester Bestandteil im Umweltbericht, im LBP, in der Bauleitplanung sowie in verschiedenen Genehmigungsverfahren.

Die Anforderungen an die Bearbeitung des Artenschutzes innerhalb von Eingriffsvorhaben sind teilweise enorm komplex. Mit seiner umfassenden faunistischen Ausrichtung ist GGV Freie Biologen diesbezüglich optimal aufgestellt. Es werden zahlreiche Artenschutzberichte erstellt.

In Straßenbauprojekten werden dabei die Formblätter des LBV verwendet.