FFH-Verträglichkeit

Zur Erhaltung des europäischen Naturerbes hat die EU das Schutzgebietsnetz Natura 2000 geknüpft, das aus FaunaFloraHabitat-Gebieten und EU-Vogelschutzgebieten (SPA) besteht. In diesen Gebieten soll ein guter Erhaltungszustand gesichert oder wiederhergestellt werden.

Die FFH-Richtlinie schreibt vor, dass Bauvorhaben in bzw. in der Nähe von Natura 2000-Gebieten auf ihre Verträglichkeit mit deren Erhaltungszielen überprüft werden müssen.

GGV Freie Biologen verwendet die behördlich anerkannten Leitfäden für FFH-Verträglichkeitsprüfungen und passt deren Methodik ggf. an das Vorhaben an.